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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle vom Hotel erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenantrags durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Zimmerbuchung schriftlich bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Wenn ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Kundenansprüche 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde muss die für die Zimmerüberlassung und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -erfüllung 4 Monate und erhöht sich der allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöhen.
  4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Zimmeranzahl, der Hotel-Leistung oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig stellen und unverzügliche Zahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug kann das Hotel Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen. Der Kunde kann einen niedrigeren oder höheren Schaden nachweisen.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wenn diese Zustimmung nicht erfolgt, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder früher abreist. Dies gilt nicht bei Leistungsverzögerung des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Wenn zwischen Hotel und Kunde ein Rücktrittstermin vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin seinen Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt, es sei denn, es liegt ein Fall von Leistungsverzögerung des Hotels oder von einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
  3. Bei nicht genutzten Zimmern werden Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie eingesparte Aufwendungen an den Kunden angerechnet.
  4. Das Hotel kann den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden pauschalisieren.

Für das Hotel gelten folgende Stornierungsfristen:

– bis vier Wochen vor Anreise kostenfrei

– bis drei Wochen vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen

– bis zwei Wochen vor Anreise 50% der gebuchten Leistungen

– bis eine Woche vor Anreise 70% der gebuchten Leistungen

– ab dem dritten Tag vor Anreise 80% der gebuchten Leistungen

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder der Schaden des Hotels niedriger ist als die geforderte Pauschale.

Rücktritt des Hotels

  1. Wenn ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, kann das Hotel in diesem Zeitraum vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden für die vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Anfrage des Hotels sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach einer angemessenen Fristsetzung durch das Hotel nicht geleistet, kann das Hotel ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
  3. Das Hotel kann zudem aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise bei höherer Gewalt oder anderen vom Hotel nicht zu vertretenden Umständen, bei irreführender Buchung oder wenn die Hotelleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann. Dies gilt auch bei Verstoß gegen den oben genannten Geltungsbereich (Absatz 2).
  4. Das Hotel muss den Kunden unverzüglich über die Ausübung des Rücktrittsrechts informieren.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung stehen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Gutscheineinlösung

  1. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
  2. Wir bitten um Voranmeldung.

Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet gemäß den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Bei Störungen oder Mängeln wird das Hotel sich bemühen, nach Kenntnisnahme oder unverzüglicher Beanstandung des Kunden Abhilfe zu schaffen. Der Kunde muss dazu beitragen, die Störung zu beheben und den Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,-. Geld und Wertgegenstände können im Hotel-Safe bis zu einem Höchstwert von € 10.225,- aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Hotel meldet (§ 703 BGB).
  3. Die unbeschränkte Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz begründet keinen Verwahrungsvertrag. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen oder Inhalten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Hotel übernimmt Zustellung, Aufbewahrung und – gegen Entgelt – Nachsendung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten im kaufmännischen Verkehr, ist der Sitz des Hotels. Falls ein Vertragspartner die Voraussetzungen von § 36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Sitz des Hotels als Gerichtsstand.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Bitte beachten Sie, dass diese Vorschläge auf Klarheit und Verständlichkeit abzielen und eventuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Es wird empfohlen, die überarbeiteten AGB von einem Fachanwalt für Vertragsrecht oder ähnlichen Experten überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie allen rechtlichen Anforderungen entsprechen.